Bekanntmachung!
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Liebe Mitglieder,
lt. der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist die Öffnung von Außensportstätten zur Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen ab dem 4. Mai 2020 erlaubt, wenn die Hygienevorschriften aus der Allgemeinverfügung beachtet werden.
Innensportstätten, Duschen, Umkleiden sowie die Vereinsgastronomie bleiben weiterhin geschlossen. Die Sportstätte darf für den Publikumsverkehr nicht geöffnet werden.