Hygiene- und Verhaltenskonzept gültig ab 06.06.2020
1 min readAb dem 6. Juni 2020 werden Training und Wettkämpfe für alle Sportarten im Freistaat Sachsen erlaubt. Nur Zuschauer sind bei möglichen Wettkämpfen nicht zugelassen. Die Mindestabstände bei den Sportlern sind nicht mehr erforderlich. Das heißt: Insbesondere Mannschafts- und Kontaktsportarten können wieder weitgehend regulär trainieren. Diese Lockerungen sind aber an Hygieneregeln gebunden. Die sportartspezifischen Konzepte und Empfehlungen der Fachverbände sollen dabei berücksichtigt werden.
Für die vom Eigenbetrieb Sportstätten Dresden betriebenen Sportstätten gilt ab dem 6. Juni 2020 das beigefügte Hygiene- und Verhaltenskonzept.